Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Solterra GmbH

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Solterra GmbH, Conrad-Freytag-Straße 16, 67435 Neustadt an der Weinstraße (nachfolgend „Auftragnehmer“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch Unternehmern (§ 14 BGB). Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzrechte vorrangig.

  2. Vertragsabschluss
    Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Ausführung der Leistung zustande. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

  3. Leistungsumfang
    Der Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Auftragsbestätigung sowie ggf. aus den abgeschlossenen Wartungs- oder Serviceverträgen. Änderungen, Erweiterungen oder Sonderwünsche des Kunden, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert berechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
  1. Mitwirkungspflichten des Kunden
    Der Kunde hat dem Auftragnehmer die zur Erbringung der Leistung notwendigen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, einen freien Zugang zu den Anlagen, Gebäuden oder technischen Einrichtungen sicherzustellen, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist. Der Kunde sorgt für die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften am Installations- oder Wartungsort (z. B. Arbeitssicherheit). Bei Gefahren sind diese explizit auszuweisen.
  1. Preise und Zahlungsbedingungen
    Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist.
    Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart. Der Abzug von Skonto ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu berechnen.
  1. Liefer- und Leistungszeit
    Vereinbarte Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bestätigt wurden. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Zulieferer hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. Der Kunde kann bei Verzug nur vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftragnehmer die Verzögerung zu vertreten hat und eine angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist.
  1. Gefahrübergang und Abnahme
    Bei Werkleistungen geht die Gefahr mit der Abnahme auf den Kunden über. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde das Werk nutzt oder nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung schriftlich wesentliche Mängel rügt. Bei Lieferungen an Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Dritten über.
  1. Eigentumsvorbehalt
    Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Auftragnehmers. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen.
  1. Gewährleistung und Verjährung
    Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Bei Verträgen mit Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Abnahme oder Übergabe, soweit nicht gesetzlich zwingend längere Fristen gelten. Eine Gewährleistung besteht nur, wenn die Anlage regelmäßig und nach Herstellervorgaben gewartet wird. Erfolgt die Wartung nicht durch den Auftragnehmer oder einen von ihm autorisierten Fachbetrieb, erlischt die Gewährleistung. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden durch unsachgemäße Bedienung, mangelnde Wartung, natürliche Abnutzung oder Eingriffe Dritter. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt diese fehl, kann der Kunde Minderung oder Rücktritt verlangen.
  1. Wartungsverträge
    Wartungsverträge werden jeweils für die vereinbarte Laufzeit geschlossen und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt werden. Der Leistungsumfang eines Wartungsvertrages ergibt sich aus der jeweiligen Vertragsvereinbarung (z. B. regelmäßige Inspektionen, Funktionsprüfungen, Instandhaltungen nach Herstellervorgaben und gesetzlichen Vorschriften). Störungen und Reparaturen, die nicht unter den Wartungsvertrag fallen, werden gesondert vergütet.
  1. Stornierungen / Rücktritt durch den Kunden
    Tritt der Kunde ohne rechtlichen Grund vom Vertrag zurück, ist der Auftragnehmer berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 10 % des Auftragswertes zu verlangen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Schaden nachweist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  1. Preisänderungen bei Material- und Energiekosten
    Sollten sich nach Vertragsschluss wesentliche Material- oder Energiekosten erhöhen, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine entsprechende Anpassung der Preise vorzunehmen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
  1. Haftung
    Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
  1. Datenschutz
    Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Informationen zum Datenschutz ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
  1. Schlussbestimmungen
    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Vorschrift. Vertragssprache ist Deutsch.

    Stand: 2025